Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG):


Ziel der Richtlinie ist es, den Hinweis von Regelverstößen durch Informanten zu vereinfachen. Dabei sind die Hinweisgeber vor Repressalien insbesondere durch den Arbeitgeber zu schützen. 


Inhaltlich bezieht sich der Schutz des Hinweisgebers auf EU-Recht, sprich z.B.Geldwäsche,    Datenschutz, Produkt-/Verkehrs-/Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit oderWettbewerbsrecht.    

Das Gesetz wurde am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist nun am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Mit dem HinSchG wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens (sogenannte „interne Meldestelle“):

für Beschäftigungsgeber mit mehr als 250 Mitarbeitender sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes, also ab dem 02. Juli 2023.

für Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitende(und bis 249 Mitarbeitende) ab dem 17. Dezember 2023.



Die Richtlinie unter anderem die Einrichtung eines IT-gestützten elektronisches Hinweisgebersystem als geeignete Lösung vor.

Unser Datenschutz-Portal wurde mit einem Modul (Whistleblower-Portal) zur Bereitstellung eines digitalen internen Meldekanals für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) respektive der EU-Whistleblower-Richtlinie erweitert.


Kern-Funktionen des Whistleblower-Moduls:


  • Online-Portal zur anonymen Hinweisabgabe (interner Meldekanal, wahlweise)
  • Automatische Empfangsbestätigung des Hinweises
  • Mehrsprachig und umfangreich anpassbar
  • Sicherer Kommunikationskanal mit dem Hinweisgeber
  • Für die Umsetzung des LkSG geeignet

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